Ladekranausbildung
Thema
Lkw-Ladekrane werden in unterschiedlichstem Gelände eingesetzt, so dass eine hohe Unfallgefahr durch unsachgemäße Aufstellung und Bedienung besteht. Die Vorschriften und Hinweise der Kranhersteller und der Berufsgenossenschaften sind daher strikt einzuhalten.
Durch die Berufsgenossenschaften ist für alle Krane festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat. Darüber hinaus muss der Unternehmer seine Kranführer mit der Kranbedienung schriftlich beauftragen.
Teilnehmer
zukünftige, eigenverantwortliche Führer von Ladekranen
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre und neben der gesundheitlichen Eignung (besonders räumliches Sehen) ist der Besitz des für den Straßentransport erforderlichen Führerscheins notwendig.
Inhalte
- Unfallverhütungsvorschriften
- Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Bauarten, Baugruppen von Kranen
- Antriebstechnik
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Praktische Übungen
- Theorieprüfung und praktischer Einzeltest auf Ladekranen
Lehrgangsziel
Ladekranausweis nach DGUV Vorschrift 52
Lehrgangsdauer
2 Tage
Lehrgangskosten
399,00 EUR pro Teilnehmer, (mind. 5 Teilnehmer) incl. Verpflegung und Lehrgangsunterlagen
Termine
14.02.2025 & 15.02.2025
23.05.2025 & 24.05.2025
17.10.2025 & 18.05.2025
Fördermittel
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:
- evtl. mögliche Fördermittel
- Ausbildungsumfang
- Ausbildungsdauer
- Unterrichtszeiten
Termin
auf Anfrage (mind. 5 Teilnehmer)
Häufig gestellte Fragen
Ja, sofern Sie einen geeigneten Schulungsraum vorhalten mit,
- einer Tafel, einem Whiteboard, oder einem Flipchat,
- Bestuhlung und Tische für die Teilnehmer,
- eine Visualisierungsfläche mit guter Sicht für die Teilnehmer und
- natürlich einen Lkw mit Ladekran.
In diesem Fall steht einer Inhouse-Schulung nichts mehr im Wege.
Grundsätzlich ein Leben lang, allerdings benötigen Sie jährlich eine Unterweisung, die im Ladekranschein oder einem externen Dokument festgehalten werden muss.
Nein.
Sie benötigen zusätzlich eine betriebliche Einweisung auf den jeweiligen Ladekran den Sie führen sollen und einen schriftlichen Fahrauftrag des Arbeitgebers.
Sowohl die betriebliche Einweisung als auch den Fahrauftrag kann man im Ladekranschein oder einem externen Dokument eintragen.
Diesen Link teilen
Aufgrund der Vorgaben der DSGVO haben wir uns entschlossen, unsere Seite nicht direkt mit den sozialen Netzwerken zu verknüpfen.
Kopieren Sie einfach den Link aus dem Textblock und fügen diesen in Ihren Beitrag bei Facebook, Twitter, Instagram und Co. ein.