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Thema

In den meisten Unternehmen sind Flurförderzeuge wie Gabelstapler nicht mehr wegzudenken. Für Mitarbeiter, die einen Gabelstapler bedienen sollen, ist eine nachweisbare Schulung mit abschließender Prüfung vorgeschrieben.

Teilnehmer

zukünftige Führer von Flurförderfahrzeugen

Voraussetzung

  • mind. 18 Jahre alt sein
  • geistig und körperlich geeignet sein
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Schulungsinhalte

  • Systematik des Arbeitsschutzes
  • Rechtsfolgen
  • Befugnisse der Berufsgenossenschaften
  • Führen eines Flurförderfahrzeuges
  • Gabelstapleraufbau
  • Transport von Lasten / Lastenverteilung
  • Der praktische Teil beinhaltet Parkurfahrten und Einstapelübungen mit Gitterboxen/Paletten

Lehrgangsziel

Erwerb des Gabelstaplerfahrer Ausweis gem. DGUV Vorschrift 68

Lehrgangsdauer

2 Tage

Lehrgangskosten

199,00 EUR pro Teilnehmer (mind. 5 Teilnehmer)

Termine

07.02.2025 & 08.02.2025
16.05.2025 & 17.05.2025
10.10.2025 & 11.10.2025

Fördermittel

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:

  • evtl. mögliche Fördermittel
  • Ausbildungsumfang
  • Ausbildungsdauer
  • Unterrichtszeiten

Termin

laufend, auf Anfrage

 

Häufig gestellte Fragen

Ja, sofern Sie einen geeigneten Schulungsraum vorhalten mit,

  • einer Tafel, einem Whiteboard, oder einem Flipchat,
  • Bestuhlung und Tische für die Teilnehmer,
  • eine Visualisierungsfläche mit guter Sicht für die Teilnehmer und
  • natürlich eine Gabelstapler.

In diesem Fall steht einer Inhouse-Schulung nichts mehr im Wege.

Grundsätzlich ein Leben lang, allerdings benötigen Sie jährlich eine Unterweisung, die im Staplerschein oder einem externen Dokument festgehalten werden muss.

Nein.
Sie benötigen zusätzlich eine betriebliche Einweisung auf den jeweiligen Gabelstapler den Sie führen sollen und einen schriftlichen Fahrauftrag des Arbeitgebers.
Sowohl die betriebliche Einweisung als auch den Fahrauftrag kann man im Gabelstaplerschein oder einem externen Dokument eintragen.


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