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Dieser Kurs richtet sich an Führerscheinbewerber aller Klassen. Er reicht auch für die Ausbildung zum Rescue-Diver.
Selbstverständlich kann jede/r Interessierte, der die Erste Hilfe auffrischen möchte, auch an diesem Kurs teilnehmen.

Inhalte

  • Verhalten nach einem Unfall oder anderen Unglücksfällen
  • Vorgehen im Falle besonderer Gefahrenquellen wie z. B. Starkstrom, Gefahrengüter u. a.
  • Kontaktaufnahme zu den verletzten Personen und Prüfung der Vitalfunktionen (Atmung, Puls)
  • Verhalten bei Störungen der Atmung, des Bewusstsein oder des Kreislaufs
  • Erstversorgung bei schweren Blutungen und Wunden oder im Falle eines Schocks
  • Erstversorgung bei Gelenks- und Kopfverletzungen sowie Brüchen
  • Erstversorgung im Falle von Verbrennungen oder Erfrierungen
  • Erstversorgung im Falle von Vergiftungen und Verätzungen
  • Hilfeleistung im Falle eines Zuckerschocks und Krampfanfällen (etwa aufgrund von Diabetes bzw. Epilepsie)
  • Ersthilfe bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Asthamanfall

Abschluss

Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt

Teilnehmer

Führerscheinbewerber aller Klassen

Dauer

9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

Kosten

Je nach Anbieter zwischen 48,00 – 55,00 EUR

Anbieter

  • First Aid Coach, WhatsApp: 01575-4177342, www.firstaidcoach.de
  • DRK Lingen, Jahnstr. 2-4, 49808 Lingen, 0591-800330, www.drk-emsland.de
  • Johaniter Unfall Hilfe e. V., Rheiner Str. 29, 49809 Lingen, 0591-8074171, www.johanniter.de
  • Malteser Hilfsdienst, Lengericher Str. 39, 49809 Lingen, 0591-610590, www.malteser-lingen.de
  • RME Erste-Hilfe-Kurse, Krögers Kamp 5, 49811 Lingen, 0170-6759088, info@rme.schule

Termine

Ersichtlich auf den jeweiligen Internetseiten oder telefonisch beim jeweiligen Anbieter.

Häufig gestellte Fragen

Im April 2015 änderten sich die gesetzlichen Bestimmungen zum Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die Bewerber der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T einen Kurs zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM-Schulung) besuchen. Der Lehrgang ging über vier Doppelstunden à 90 Minuten.
Bewerber um die anderen Führerscheinklassen mussten einen Erste-Hilfe-Kurs belegen, welcher über acht Doppelstunden ging. Diese beiden Kurse wurden aber inzwischen zu einem zusammengefasst. Nun gibt es für alle Anwärter auf den Führerschein einen Erste-Hilfe-Kurs, mit einen Umfang von 9 Unterrichtseinheiten. Die LSM-Schulung wurde abgeschafft.

Bestimmte Personengruppen müssen keinen Erste-Hilfe-Grundkurs belegen, wenn sie einen Führerschein beantragen wollen. Hierzu zählen nach § 19 Abs. 3 FeV Personen,

  • die eine ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung erfolgreich absolviert haben,
  • die eine Ausbildung im Gesundheitsfachberuf oder im Gesundheits- und Sozialwesen gemacht haben,
  • die eine Ausbildung als Krankenschwester, Pflegediensthelfer o.ä. absolviert haben.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Schein gültig? Gesetzlich gesehen ist keine Befristung der Gültigkeit für den Erste-Hilfe-Kurs bzw. die Bescheinigung vorgesehen. Allerdings kann die Führerscheinstelle anderes festlegen. Hier werden häufig Bescheinigungen, die älter als ein oder zwei Jahre sind, nicht anerkannt. Bevor Sie dann einen Führerschein beantragen können, müssen Sie erneut einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen.


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