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Thema

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Fahrer im Güterverkehr ab dem 10.09.2009 und alle Fahrer im Personenverkehr ab dem 10.09.2008 eine regelmäßige Weiterbildung 5 x 7 Stunden innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolvieren müssen, um weiter einsatzfähig zu bleiben. Nach Vorlage der Weiterbildungsnachweise wird die Weiterqualifizierung im Führerschein eingetragen.

Teilnehmer

Fahrer im Güterverkehr, bzw. Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist

Voraussetzung

eingetragene Schlüsselzahl 95 in der Fahrerlaubnis (kann auch abgelaufen sein)

Inhalte

Modul 1: Wirtschaftliche Fahrweise
Modul 2: Digitales Kontrollgerät und Sozialvorschriften (Inhalte gem. Art. 33 EU-VO 165/2014)
Modul 3: Nutzfahrzeuge in der StVO
Modul 4: Profis Sichern und Helfen
Modul 5: Recht, Stress und Gesundheitsbalance

Lehrgangsziel

  • In den jeweiligen Themen Neues erfahren, Bekanntes überdenken, Zusammenhänge erkennen
  • Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt

Lehrgangsdauer

1 Tag (7 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten)

Lehrgangskosten

115,00 EUR, incl. Unterrichtsmaterial und Verpflegung

Fördermittel

Sofern Sie arbeitssuchend sind oder einen Berufswechsel anstreben, kann die Ausbildung evtl. durch z. B. der Agentur für Arbeit oder  Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:

  • evtl. mögliche Fördermittel
  • Ausbildungsumfang
  • Ausbildungsdauer
  • Unterrichtszeiten

Termine

Termine

Häufig gestellte Fragen

Eine schwierige Frage, daher stellen wir Ihnen im Downloadbereich die Anwendungshinweise des BAG zur Verfügung.
Sollten weitergehende Klärungen benötigt werden, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wenn Sie auf den Laufenden bleiben wollen, können Sie uns am Besten Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen. Wir informieren Sie dann regelmäßig über freie Termine.

Grundsätzlich ja, allerdings müssen wir dann im Vorfeld den Schulungsraum genehmigen lassen.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich.


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