Handicap-Ausbildung
Körperliche Mängel und Beeinträchtigungen müssen nicht den Verzicht auf den Führerschein bedeuten. Viele Behinderungen lassen es zu – zum Teil mit Hilfsmitteln und Zusatzeinrichtungen – ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Der Führerschein bedeutet für viele körperbehinderte Menschen ein Stück Unabhängigkeit und Mobilität
Ausbildungsformen
- Führerscheinausbildung in Theorie und Praxis
- Umschulung von Führerscheininhaber / innen auf ein Behindertenfahrzeug
- Vorbereitung von notwendigen Begutachtungen
- umfassende Beratung in allen Fragen um den Führerschein
- Behörden Angelegenheiten, bei möglichen Anträgen für die Kostenträger, bei technischen Kfz-Hilfen und Fahrzeugbeschaffung
- Nachschulungskurse im Rahmen des Führerscheinauf Probe für Behinderte
- Seminare zum Punkteabbau für Behinderte
Wir bieten Ihnen
- Behindertengerechte Fahrzeuge und Räumlichkeiten
- Umfassende Beratung auch über technische Kfz-Hilfen, behördliche und medizinische Voraussetzungen
- Direkte Abrechnung mit den Kostenträgern
- Verbandsfahrschule
- Zusammenarbeit mit Behörden, Arbeitsämtern, Rentenversicherungsträgern
Finanzielle Hilfen
Es gibt u. U. die Möglichkeit, Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins zu erhalten. Wenn die Fahrerlaubnis zur Berufsausübung, Berufsausbildung oder aus anderen beruflichen Gründen notwendig ist, übernimmt evtl. der Träger der Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder das Arbeitsamt die Kosten. Bei anderen Gründen kann es finanzielle Hilfen über das Sozialamt oder die Hauptfürsorgestelle geben. Höhe und Art der Zuschüsse hängen aber jeweils vom Einzelfall ab. Wir sind gern bereit, bei der Beantragung von Finanzhilfen zu beraten.
Kosten
individuell, auf Anfrage
Dauer
individuell, je nach körperlicher Einschränkung und Ausbildungsform
Häufig gestellte Fragen
Um rechtlich abgesichert zu sein ist der Werdegang folgender.
- Art der Einschränkung dem Straßenverkehrsamt (SVA) mitteilen,
- das SVA wird daraufhin i.d.R. ärztliche Gutachten von Ihnen einfordern (am besten gleich mitnehmen),
- aufgrund der Gutachtenlage wird das Amt z. B. eine Fahrprobe, oder eine MPU-Gutachten verlangen,
- sollte diese Begutachtungen positiv ausfallen, mit oder ohne Auflagen, können Sie rechtssicher weiter ein Kfz führen.
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