ADR / GGVS Fortbildung
Thema
Nach fünf Jahren kann der ADR-Schein mit einer Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Mit der Fortbildung beginnen können Berufskraftfahrer/-innen bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.
Teilnehmer
Gefahrgutfahrer, die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind, und diese um weitere 5 Jahre verlängern möchten.
Voraussetzung
gültige ADR-Schulungsbescheinigung
Inhalte
Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie umfassen folgende Themen:
- Allgemeine Vorschriften (nur im Basiskurs)
- Allgemeine Gefahreigenschaften (nur im Basiskurs)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen
- Ausrüstung
- Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung entsprechend ADR 2017 mit Übungen zur
- Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Pannen
Lehrgangsziel
Verlängerung der gültigen ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre
Lehrgangsdauer
12 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten = 1,5 Tage
Lehrgangskosten
249,00 EUR
Termine
09.05.2025 – 10.05.2025
27.11.2025 – 28.11.2025
Fördermittel
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:
- evtl. mögliche Fördermittel
- Ausbildungsumfang
- Ausbildungsdauer
- Unterrichtszeiten
Termin
laufend, auf Anfrage
Häufig gestellte Fragen
Fahrer können an einer ADR-Auffrischung bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ihrer ADR-Bescheinigung ohne Zeitverlust teilnehmen.
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