Klasse T
Definition
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters
Einschluss der Klasse(n)
AM, L
Befristung
keine
Voraussetzung
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- gültigen Personalausweis
- Lehrgang Erste Hilfe
Theoretische Ausbildung
Gesetzliche Mindestforderung:
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 6 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108
- dienstags & mittwochs um 20.30 Uhr, sowie
- täglich um 11.30 Uhr
angeboten.
Praktische Ausbildung
Gesetzliche Mindestforderung:
- Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
- Abfahrtkontrolle,
- Grundfahraufgaben,
- Verbinden oder Trennen des Traktor-Zuges
Theoretische Prüfung
Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen Ersterwerb: 30 (20 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Anzahl Fragen Erweiterung: 20 (10 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Max. Fehlerpunktzahl: 10 bei Ersterwerb
Max. Fehlerpunktzahl: 6 bei Erweiterung
Praktische Prüfung
Zeit: 60 Minuten, 30 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
- Fahrtechnische Vorbereitung (Kontrollen am Fahrzeug)
- Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
- Fahren in einer 30er Zone
- Grundfahraufgaben (z.B. 10 m geradeaus rückwärts)
- Verbinden oder Trennen eines Traktor-Zuges
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden
beeinflusst. Die Ausbildungskosten setzen sich aus
- dem Grundbetrag
- der Anzahl der Übungsfahrten
- der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung
- der Kosten für die Vorstellung zur praktischen Prüfung
- dem Lehrmaterial
für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse T entstehen weitere externe Kosten für:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
- Sehtest (bieten wir im eigenen Hause an)
- Biometrischem Passfoto
- Lehrgang Erste Hilfe
- Prüfkosten an den TÜV
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