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Definition

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter

16 Jahre

Ausbildungsbeginn

frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters

Einschluss der Klasse(n)

AM, L

Befristung

keine

Voraussetzung

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • gültigen Personalausweis
  • Lehrgang Erste Hilfe

Theoretische Ausbildung

Gesetzliche Mindestforderung:

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht
  • 6 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht

Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108

  • dienstags & mittwochs um 20.30 Uhr, sowie
  • täglich um 11.30 Uhr

angeboten.

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Mindestforderung:

  • Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
  • Abfahrtkontrolle,
  • Grundfahraufgaben,
  • Verbinden oder Trennen des Traktor-Zuges

Theoretische Prüfung

Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen Ersterwerb: 30 (20 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Anzahl Fragen Erweiterung: 20 (10 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Max. Fehlerpunktzahl: 10 bei Ersterwerb
Max. Fehlerpunktzahl: 6 bei Erweiterung

Praktische Prüfung

Zeit: 60 Minuten, 30 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Fahrtechnische Vorbereitung (Kontrollen am Fahrzeug)
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone
  • Grundfahraufgaben (z.B. 10 m geradeaus rückwärts)
  • Verbinden oder Trennen eines Traktor-Zuges

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden
beeinflusst. Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • der Kosten für die Vorstellung zur praktischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse T entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Sehtest (bieten wir im eigenen Hause an)
  • Biometrischem Passfoto
  • Lehrgang Erste Hilfe
  • Prüfkosten an den TÜV

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