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Definition

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter

16 Jahre

Ausbildungsbeginn

frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters

Einschluss der Klasse(n)

keine

Befristung

keine

Voraussetzung

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • gültigen Personalausweis
  • Lehrgang Erste Hilfe

Theoretische Ausbildung

Gesetzliche Mindestforderung:

  • 12 Doppelstunden Grundunterricht
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht

Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108

  • dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
  • täglich um 11.30 Uhr

angeboten.

Praktische Ausbildung

nicht erforderlich

Theoretische Prüfung

Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen Ersterwerb: 30 (20 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Max. Fehlerpunktzahl: 10 bei Ersterwerb

Praktische Prüfung

nicht erforderlich

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden
beeinflusst. Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse L entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Sehtest (bieten wir im eigenen Hause an)
  • Biometrischem Passfoto
  • Lehrgang Erste Hilfe
  • Prüfkosten an den TÜV

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