Klasse L
Definition
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter
16 Jahre
Ausbildungsbeginn
frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters
Einschluss der Klasse(n)
keine
Befristung
keine
Voraussetzung
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- gültigen Personalausweis
- Lehrgang Erste Hilfe
Theoretische Ausbildung
Gesetzliche Mindestforderung:
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108
- dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
- täglich um 11.30 Uhr
angeboten.
Praktische Ausbildung
nicht erforderlich
Theoretische Prüfung
Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen Ersterwerb: 30 (20 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Max. Fehlerpunktzahl: 10 bei Ersterwerb
Praktische Prüfung
nicht erforderlich
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden
beeinflusst. Die Ausbildungskosten setzen sich aus
- dem Grundbetrag
- der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung
- dem Lehrmaterial
für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse L entstehen weitere externe Kosten für:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
- Sehtest (bieten wir im eigenen Hause an)
- Biometrischem Passfoto
- Lehrgang Erste Hilfe
- Prüfkosten an den TÜV
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