Mofa
Mofa sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h und die Drehzahl des Motors dabei nicht mehr als 4800 min-1 beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Mindestalter
15 Jahre
Ausbildungsbeginn
14,5 Jahre
Einschluss der Klasse(n)
keine
Voraussetzung
biometrisches Passfoto
Theoretische Ausbildung
Gesetzliche Mindestforderung:
- 6 Doppelstunden Grundunterricht
Praktische Ausbildung
Gesetzliche Mindestforderung:
- 90 min. Übungsfahrt
Theoretische Prüfung
Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 20 (20 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Max. Fehlerpunktzahl: 7
Praktische Prüfung
nicht erforderlich
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.
Die Ausbildungskosten setzen sich aus
- dem Grundbetrag
- der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung
- dem Lehrmaterial
- der Übungsfahrt
für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse Mofa entstehen weitere externe Kosten für:
- Passfoto
- Prüfkosten an den TÜV
Häufig gestellte Fragen
Führer der in § 4 FeV Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 1b bezeichneten Fahrzeuge (Mofa), die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben müssen keine Prüfung ablegen.
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