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Mofa sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h und die Drehzahl des Motors dabei nicht mehr als 4800 min-1 beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Mindestalter

15 Jahre

Ausbildungsbeginn

14,5 Jahre

Einschluss der Klasse(n)

keine

Voraussetzung

biometrisches Passfoto

Theoretische Ausbildung

Gesetzliche Mindestforderung:

  • 6 Doppelstunden Grundunterricht

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Mindestforderung:

  • 90 min. Übungsfahrt

Theoretische Prüfung

Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 20 (20 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Max. Fehlerpunktzahl: 7

Praktische Prüfung

nicht erforderlich

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.

Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial
  • der Übungsfahrt

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse Mofa entstehen weitere externe Kosten für:

  • Passfoto
  • Prüfkosten an den TÜV

Häufig gestellte Fragen

Führer der in § 4 FeV Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 1b bezeichneten Fahrzeuge (Mofa), die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben müssen keine Prüfung ablegen.


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