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Definition

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Mindestalter

  • ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
  • ansonsten 21 Jahre

Ausbildungsbeginn

frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters

Einschluss der Klasse(n)

T, C1E, BE,D1E bei Vorbesitz der Klasse D1 und DE bei Vorbesitz Klasse D

Befristung

auf 5 Jahre, danach Verlängerung(en) um weitere 5 Jahre möglich

Voraussetzung

  • Fahrerlaubnis Klasse C
  • Ärztliche Bescheinigung über die Eignung
  • Biometrisches Passfoto
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • gültigen Personalausweis

Theoretische Ausbildung

Gesetzliche Forderung:

  • 6 Doppelstunden Grundunterricht
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht

Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108

  • dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
  • täglich um 11.30 Uhr

angeboten.

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Forderung:

  • Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
  • 5 x Überlandfahrten, 2x Autobahnfahrt, 3 x Dämmerungs-/Dunkelfahrt
  • Bei gemeinsamen Erwerb mit der Klasse C: 8 x Überlandfahrt (C=3 CE=5), 3x Autobahnfahrt (C=1 CE=2),
    3x Dämmerungs-/Dunkelfahrt (C=0 CE=3)

Theoretische Prüfung

Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 10 Grundfragen + 20 klassenspezifische Fragen
Max. Fehlerpunktzahl: 10

Praktische Prüfung

Zeit: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Verbinden oder Trennen des LKW-Zuges
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone
  • Befahren der Kraftfahrstraße
  • Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
  • 2 Grundfahraufgaben (Rampenübung, rückwärts rechts in eine Einmündung)

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.

Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • den Überlandfahrten, den Autobahnfahrten, der Dämmerungs- / Dunkelfahrten
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Augenärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung über die Eignung
  • Passfoto
  • Prüfkosten an den TÜV

Fördermittel

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:

  • evtl. mögliche Fördermittel
  • Ausbildungsumfang
  • Ausbildungsdauer
  • Unterrichtszeiten

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