Klasse CE
Definition
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Mindestalter
- ab 18 Jahre – mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe
- ansonsten 21 Jahre
Ausbildungsbeginn
frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters
Einschluss der Klasse(n)
T, C1E, BE,D1E bei Vorbesitz der Klasse D1 und DE bei Vorbesitz Klasse D
Befristung
auf 5 Jahre, danach Verlängerung(en) um weitere 5 Jahre möglich
Voraussetzung
- Fahrerlaubnis Klasse C
- Ärztliche Bescheinigung über die Eignung
- Biometrisches Passfoto
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
- gültigen Personalausweis
Theoretische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- 6 Doppelstunden Grundunterricht
- 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108
- dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
- täglich um 11.30 Uhr
angeboten.
Praktische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
- 5 x Überlandfahrten, 2x Autobahnfahrt, 3 x Dämmerungs-/Dunkelfahrt
- Bei gemeinsamen Erwerb mit der Klasse C: 8 x Überlandfahrt (C=3 CE=5), 3x Autobahnfahrt (C=1 CE=2),
3x Dämmerungs-/Dunkelfahrt (C=0 CE=3)
Theoretische Prüfung
Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 10 Grundfragen + 20 klassenspezifische Fragen
Max. Fehlerpunktzahl: 10
Praktische Prüfung
Zeit: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
- Verbinden oder Trennen des LKW-Zuges
- Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
- Fahren in einer 30er Zone
- Befahren der Kraftfahrstraße
- Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
- 2 Grundfahraufgaben (Rampenübung, rückwärts rechts in eine Einmündung)
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.
Die Ausbildungskosten setzen sich aus
- dem Grundbetrag
- der Anzahl der Übungsfahrten
- den Überlandfahrten, den Autobahnfahrten, der Dämmerungs- / Dunkelfahrten
- der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
- dem Lehrmaterial
für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE entstehen weitere externe Kosten für:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
- Augenärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung über die Eignung
- Passfoto
- Prüfkosten an den TÜV
Fördermittel
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:
- evtl. mögliche Fördermittel
- Ausbildungsumfang
- Ausbildungsdauer
- Unterrichtszeiten
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