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Definition

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.

Mindestalter

18 Jahre

Ausbildungsbeginn

frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters

Einschluss der Klasse(n)

BE, sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist)

Befristung

Bis zum 50. Lebensjahr. Nach Vollendung des 45. Lebensjahr für 5 Jahre. Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, Augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung. Erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren.

Voraussetzung

  • Fahrerlaubnis Klasse C1
  • Ärztliche Bescheinigung über die Eignung
  • Biometrisches Passfoto
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • gültigen Personalausweis

Theoretische Ausbildung

nicht erforderlich

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Forderung:

  • Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
  • 3 x Überlandfahrten, 1 x Autobahnfahrt, 1 x Dämmerungs-/Dunkelfahrt

Theoretische Prüfung

nicht erforderlich

Praktische Prüfung

Zeit: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Abfahrtkontrolle (Kontrollen am Fahrzeug)
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone
  • Befahren der Kraftfahrstraße
  • Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
  • Grundfahraufgaben (z.B. rückwärts um die Ecke nach links, rückwärts geradeaus an eine Rampe)

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.
Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • den 3 x Überlandfahrten, den 1 x Autobahnfahrten, der 1 x Dämmerungs- /
  • Dunkelfahrten
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1E entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • Ärztliche Bescheinigung der Eignung
  • Biometrischem Passfoto
  • Prüfkosten an den TÜV

Fördermittel

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:

  • evtl. mögliche Fördermittel
  • Ausbildungsumfang
  • Ausbildungsdauer
  • Unterrichtszeiten

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