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Definition

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrzeugführersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter

18 Jahre

Ausbildungsbeginn

frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters

Einschluss der Klasse(n)

keine

Voraussetzung

  • Lehrgang „Erste Hilfe“
  • Fahrerlaubnis Klasse B
  • Ärztliche Bescheinigung über die Eignung
  • Biometrisches Passfoto
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • gültigen Personalausweis

Theoretische Ausbildung

Gesetzliche Forderung:

  • 6 Doppelstunden Grundunterricht
  • 6 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht

Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108

  • dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
  • täglich um 11.30 Uhr

angeboten.

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Forderung:

  • Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
  • 3 x Überlandfahrten, 1 x Autobahnfahrt, 1 x Dämmerungs-/Dunkelfahrt

Theoretische Prüfung

Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 10 Grundfragen + 20 klassenspezifische Fragen
Max. Fehlerpunktzahl: 10

Praktische Prüfung

Zeit: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Abfahrtkontolle (Kontrollen am Fahrzeug)
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone
  • Befahren der Kraftfahrstraße
  • Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
  • 2 Grundfahraufgaben (umkehren, einparken längs, einparken quer, rückwärts um die Ecke)
  • Anfahren in einer Steigung (mit oder ohne Handbremse)

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.
Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • den 3 x Überlandfahrten, den 1 x Autobahnfahrten, der 1 x Dämmerungs- /
  • Dunkelfahrten
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1 entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Augenärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung über die Eignung
  • Biometrischem Passfoto
  • Prüfkosten an den TÜV

Fördermittel

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:

  • evtl. mögliche Fördermittel
  • Ausbildungsumfang
  • Ausbildungsdauer
  • Unterrichtszeiten

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