Klasse C1
Definition
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrzeugführersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter
18 Jahre
Ausbildungsbeginn
frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters
Einschluss der Klasse(n)
keine
Voraussetzung
- Lehrgang „Erste Hilfe“
- Fahrerlaubnis Klasse B
- Ärztliche Bescheinigung über die Eignung
- Biometrisches Passfoto
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
- gültigen Personalausweis
Theoretische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- 6 Doppelstunden Grundunterricht
- 6 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108
- dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
- täglich um 11.30 Uhr
angeboten.
Praktische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
- 3 x Überlandfahrten, 1 x Autobahnfahrt, 1 x Dämmerungs-/Dunkelfahrt
Theoretische Prüfung
Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 10 Grundfragen + 20 klassenspezifische Fragen
Max. Fehlerpunktzahl: 10
Praktische Prüfung
Zeit: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
- Abfahrtkontolle (Kontrollen am Fahrzeug)
- Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
- Fahren in einer 30er Zone
- Befahren der Kraftfahrstraße
- Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
- 2 Grundfahraufgaben (umkehren, einparken längs, einparken quer, rückwärts um die Ecke)
- Anfahren in einer Steigung (mit oder ohne Handbremse)
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.
Die Ausbildungskosten setzen sich aus
- dem Grundbetrag
- der Anzahl der Übungsfahrten
- den 3 x Überlandfahrten, den 1 x Autobahnfahrten, der 1 x Dämmerungs- /
- Dunkelfahrten
- der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
- dem Lehrmaterial
für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1 entstehen weitere externe Kosten für:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
- Augenärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung über die Eignung
- Biometrischem Passfoto
- Prüfkosten an den TÜV
Fördermittel
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:
- evtl. mögliche Fördermittel
- Ausbildungsumfang
- Ausbildungsdauer
- Unterrichtszeiten
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