Klasse D1
Definition
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer maximalen Länge von 8 m zur Beförderung mit mehr als 8, aber höchstens 16 Personen (außer dem Führersitz). Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter
- Grundsätzlich 21 Jahre
- 18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, oder vergleichbare Ausbildung
Ausbildungsbeginn
frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters
Einschluss der Klasse(n)
Keine
Befristung
auf 5 Jahre, danach Verlängerung(en) um weitere 5 Jahre möglich
Voraussetzung
- Fahrerlaubnis Klasse B
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
- Biometrisches Passfoto
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
- gültigen Personalausweis
- Führungszeugnis
Theoretische Ausbildung
- 6 Doppelstunden Grundunterricht, zusätzlich
- bei Vorbesitz von Klasse B = 10 Doppelstunden Zusatzstoff
- bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C = 4 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme an der Rheiner Str. 108
- dienstags um 20.30 & mittwochs um 19.00 Uhr, sowie
- täglich um 11.30 Uhr
angeboten.
Praktische Ausbildung
bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
- bis 2 Jahre: 41 Grundausbildung / 19 Überland / 12 Autobahn / 7 Dunkelheit
- > als 2 Jahre: 16 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit
bei Vorbesitz von Klasse C
- bis 2 Jahre: 8 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit
- > als 2 Jahre: 6 Grundausbildung / 4 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheit
Theoretische Prüfung
Ohne Zeitbegrenzung
Anzahl Fragen: 10 Grundstoff und 25 klassenspezifischer Stoff
Max. Fehlerpunktzahl: 10
Praktische Prüfung
Zeit: 75 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
- Abfahrtkontolle (Kontrollen am Fahrzeug)
- Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
- Fahren in einer 30er Zone
- Befahren der Kraftfahrstraße
- Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
- Grundfahraufgaben (z.B. rückwärts um die Ecke nach links, Annähern an eine Bushaltestelle)
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden
beeinflusst. Die Ausbildungskosten setzen sich aus
- dem Grundbetrag
- der Anzahl der Übungsfahrten
- den Überlandfahrten, den Autobahnfahrten, der Dämmerungs- / Dunkelfahrten
- der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
- dem Lehrmaterial
für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D1 entstehen weitere externe Kosten für:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
- Biometrischem Passfoto
- Prüfkosten an den TÜV
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