Klasse B96
Definition
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Voraussetzung
- Fahrerlaubnis Klasse B
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- gültigen Personalausweis
Mindestalter
17 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 18
Einschluss der Klassen
keine
Theoretische Ausbildung
2,5 stündige Fahrerschulung
Praktische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- 3,5 Stunden praktische Ausbildung
- 1 Stunde fahrpraktische Übungen
Theoretische Prüfung
nicht erforderlich
Praktische Prüfung
nicht erforderlich.
Nach Teilnahme der Schulung erhält man eine Bescheinigung mit der man sich die Schlüsselzahl B96 in die Fahrerlaubnis eintragen kann.
Ausbildungskosten
496,50 EUR
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