Klasse B
Definition
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Voraussetzung
- Lehrgangsbescheinigung Erste Hilfe
- biometrisches Passfoto
- Sehtest
- gültigen Personalausweis
- zusätzlich bei der Teilnahme BF 17: Kopien der Führerscheine der Begleiter
Mindestalter
17 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 18 Jahren
Einschluss der Klassen
Fahrerlaubnisklassen AM, L
Voraussetzungen theoretische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- 12 Doppelstunden Grundunterricht
- 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
Voraussetzungen praktische Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
- Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
- 5 x Überlandfahrten, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Dämmerungs-/Dunkelfahrt
Theoretische Prüfung
Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 30 (20 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Max. Fehlerpunktzahl: 10
Praktische Prüfung
Zeit: 45 Minuten
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
- Fahrtechnische Vorbereitung (Kontrollen am Fahrzeug)
- Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
- Fahren in einer 30er Zone
- Befahren der Kraftfahrstraße
- Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
- 2 Grundfahraufgaben (umkehren, einparken längs, einparken quer, rückwärts um die Ecke)
- Anfahren in einer Steigung (mit oder ohne Handbremse)
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.
Die Ausbildungskosten setzen sich aus
- dem Grundbetrag
- der Anzahl der Übungsfahrten
- den 5 x Überlandfahrten, den 4 x Autobahnfahrten, der 3 x Dämmerungs- / Dunkelfahrten
- der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
- dem Lehrmaterial
für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B entstehen weitere externe Kosten für:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
- Lehrgangsbescheinigung Erste Hilfe
- Sehtest (bieten wir im eigenen Hause an)
- biometrisches Passfoto
- Prüfkosten an den TÜV
Da die meisten Kosten bei der praktischen Ausbildung entstehen ist es wichtig, dass Sie sich eine Fahrschule mit gutem Ruf, bzw. eine Fahrschule Ihres Vertrauens suchen.
Tipp:
Die ersten Fahrversuche können Sie auch auf dem Lingener Verkehrsübungsplatz mit ihrem Fahrzeug starten!!!
Hinweis zum Anhängerbetrieb
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen Sie auch alle ungebremsten Anhänger führen (max. 750 kg).
Auch schwerere Anhänger sind möglich, dabei ist aber zu beachten, dass
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht schwerer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteig
Häufig gestellte Fragen
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Zugegeben, das ist nicht ganz einfach. Bereiten Sie Ihre Entscheidung in Ruhe vor; dazu ist es am besten, wenn Sie zuerst Fakten vergleichen. Vor der Entscheidung sollten Sie aber auch Ihr Bauchgefühl und – wenn möglich – Empfehlungen berücksichtigen. Hier finden Sie jedenfalls einige hilfreiche Überlegungen.
Sie sollten bei Fahrschulen nicht nach dem Preis allein gehen, sondern möglichst viele davon persönlich besuchen und sich dabei einen Eindruck von der Ausbildung und den beteiligten Personen verschaffen. Versuchen Sie, den Fahrlehrer respektive die Fahrlehrerin persönlich kennenzulernen. Sie müssen sich immerhin vorstellen können, mit ihm beziehungsweise ihr eine ganze Menge Zeit zu verbringen. Manche Fahrschulen bieten »Probe-Unterrichte« an. Fragen Sie auch, ob Sie einmal als Gast bei einer Fahrstunde mitfahren können.
Gute Fahrschulen bieten eine gute Beratung. Man wird sich Zeit für Sie nehmen und auf Sie eingehen. Dadurch baut sich auch ein angenehmer persönlicher Kontakt auf. Wenn schon die erste Beratung hervorragend verläuft, dann spricht einiges dafür, dass man sich in dieser Fahrschule auch später bestens um Sie kümmern wird.
Ist es wichtig für Sie, auf welchen Fahrzeugen Sie lernen wollen? Dann sollten Sie darüber vorher erkundigen. Es ergibt nicht viel Sinn, wenn Sie sich im Fahrschulfahrzeug nicht besonders wohl fühlen.
Die Tatsache, dass in einer bestimmten Fahrschule angeblich besonders wenig Fahrstunden gemacht werden, muss nicht unbedingt ein Indiz für die Qualität der Ausbildung sein, eher ist es umgekehrt. Nebenbei bemerkt: Autofahrer sprechen gern darüber, wie wenig Fahrstunden sie angeblich genommen haben, denn damit gilt man ja gemeinhin als guter Fahrer — doch wer kann es nachprüfen? Vorab-Pauschalangebote seitens der Fahrschule (»Führerschein mit soundsoviel Fahrstunden inklusive Prüfung« ) sind jedenfalls nicht zulässig und widersprechen auch der individuellen Begabung des Fahrschülers.
Der sicherste Tipp ist aber nach wie vor dieser: Finden Sie in Ihrem Bekanntenkreis unter ehemaligen Fahrschülern heraus, welche Erfahrungen sie mit dieser und jener Fahrschule und dem Fahrlehrer gemacht haben. Diese Bewertungen aus erster Hand sind Gold wert. Prüfen Sie dabei aber auch, ob die Erwartungen, die Sie an eine gute Ausbildung haben, sich mit den Ansprüchen Ihrer Freunde decken. Denn vielleicht möchten Sie ja, im Gegensatz zu Ihren Freunden, gar nicht »möglichst schnell in die Prüfung«, oder Ihnen ist ein ruhiger Fahrlehrer lieber als ein »cooler«?
Ein weiterer Gesichtspunkt ist das gesamte Angebot der Fahrschule. Falls Sie in die Zukunft schauen und beispielsweise über einen späteren LKW-Führerschein nachdenken, könnte es eine gute Idee sein, bereits beim Autoführerschein solche Fahrschulen in die engere Wahl zu nehmen, die auch andere Fahrerlaubnisklassen anbieten können. Das gleiche gilt natürlich auch für den Motorradschein, wenn Sie nicht gleich PKW und Krad gemeinsam lernen können oder wollen. Gerade im Motorradsektor gibt es übrigens sehr engagierte und extrem kompetente Fahrschulen, die sich unter den örtlichen Motorradfahrern einen entsprechend guten Namen gemacht haben.
Wie oft erteilt die Fahrschule den theoretischen Unterricht? Zu oft wäre genau so ungünstig wie zu selten, denn das Lerntempo muss schließlich zu Ihrem persönlichen Alltagsrhythmus passen. Was nützen vier Unterrichtstermine pro Woche, wenn man nur jeden zweiten Abend kommen kann und die anderen beiden Lektionen versäumt…
Melden Sie sich letztendlich nur dort an, wo Sie sich insgesamt am besten aufgehoben fühlen, auch wenn Sie woanders auf den ersten Blick weniger Geld bezahlen müssten. Unterm Strich wird es dann, auch in der Fahrschule mit den höheren Preisen, wahrscheinlich preiswerter.
Ja!
Dir entstehen dabei keine Mehrkosten. Du kannst z. B. im Stadtgebiet montags & mittwochs zu unserer Fahrschule Lingen-City, In den Sandbergen 9 gehen und dienstags und donnerstags an die Rheiner Str. 108.
Somit kannst Du 4 Unterrichte in einer Woche absolvieren.
Das ist schwer zu beantworten. der häufigste Grund warum Fahrschüler sich für einen Vollzeitkurs in den Ferien entscheiden, ist die Reduzierung der schulischen Belastung außerhalb der Ferien. Dieses ist auf jeden Fall ein Vorteil. 3 Wochen und man hat die Theorie hinter sich.
Beim Fahren sind dann leider die Menschen unterschiedlich. Die einen müssen die Eindrücke der einzelnen Fahrstunden erst sacken lassen und den Anderen kann es nicht schnell genug gehen. Soll heißen, dass Du dich selber hinterfragen solltest, ob du das „gestern gehörte“ heute gut umsetzen kannst. Wenn das der Fall ist bist Du genau richtig im Vollzeitkurs. Solltest Du die Eindrücke erst wirken lassen wollen, so bist auch Du im Vollzeitkurs willkommen um die Theorie schnell abzuschließen. Das Fahren kann in diesem Fall individuell vereinbart werden.
Die Theorieprüfung 3 Monate vor dem erreichen des Mindestalters und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem erreichen des Mindestalters.
Auf Antrag (ca. 50,00 EUR Gebühren) kann die praktische Prüfung 2 Monate vor dem erreichen des Mindestalters absolviert werden.
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