Klasse D1E
Definition
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGm.
Mindestalter
- Grundsätzlich 21 Jahre
- 18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, oder vergleichbare Ausbildung
Ausbildungsbeginn
frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters
Einschluss der Klasse(n)
BE, sowie C1E bei Vorbesitz der Klasse C1
Befristung
auf 5 Jahre, danach Verlängerung(en) um weitere 5 Jahre möglich
Voraussetzung
- Fahrerlaubnis Klasse D1
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
- Biometrischem Passfoto
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
- gültigen Personalausweis
- Führungszeugnis
Theoretische Ausbildung
nicht erforderlich
Praktische Ausbildung
Gesetzlich vorgeschrieben:
- 4 x Grundausbildung
- 3 x Überlandfahrt
- 1 x Autobahnfahrt
- 1 x Nachtfahrt
Theoretische Prüfung
nicht erforderlich
Praktische Prüfung
Zeit: 70 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
- Verbinden oder Trennen des Bus-Zuges
- Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
- Fahren in einer 30er Zone
- Befahren der Kraftfahrstraße
- Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
- Grundfahraufgaben (z.B. rückwärts um die Ecke nach rechts)
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden
beeinflusst. Die Ausbildungskosten setzen sich aus
- dem Grundbetrag
- der Anzahl der Übungsfahrten
- den Überlandfahrten, den Autobahnfahrten, der Dämmerungs- / Dunkelfahrten
- der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
- dem Lehrmaterial
für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D1E entstehen weitere externe Kosten für:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
- Biometrischem Passfoto
- Prüfkosten an den TÜV
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