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Definition

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.

Mindestalter

  • Grundsätzlich 24 Jahre
  • 23 Jahre mit zusätzlicher beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre mit zusätzlicher Grundqualifikation
  • 21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, allerdings nur im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge
  • 20 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, oder vergleichbare Ausbildung
  • 18 Jahre in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb, oder vergleichbare Ausbildung, für Linienfahrten < 50 km

Ausbildungsbeginn

frühestens ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters

Einschluss der Klasse(n)

BE, D1E sowie C1E, sofern C1 vorhanden ist

Befristung

auf 5 Jahre, danach Verlängerung(en) um weitere 5 Jahre möglich

Voraussetzung

  • Fahrerlaubnis Klasse D
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Biometrisches Passfoto
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • gültigen Personalausweis
  • Führungszeugnis zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt

Theorestische Ausbildung

nicht erforderlich

Praktische Ausbildung

Gesetzliche Forderung:

  • 4 Übungsfahrten
  • 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Dämmerungs-/Dunkelfahrt

Theoretische Prüfung

nicht erforderlich

Praktische Prüfung

Zeit: 70 Minuten, 45 Minuten davon reine Fahrzeit
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:

  • Verbinden oder Trennen des Bus-Zuges
  • Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
  • Fahren in einer 30er Zone
  • Befahren der Kraftfahrstraße
  • Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
  • Grundfahraufgaben (z.B. rückwärts um die Ecke nach rechts)

Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden
beeinflusst. Die Ausbildungskosten setzen sich aus

  • dem Grundbetrag
  • der Anzahl der Übungsfahrten
  • den Überlandfahrten, den Autobahnfahrten, der Dämmerungs- / Dunkelfahrten
  • der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
  • dem Lehrmaterial

für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse DE entstehen weitere externe Kosten für:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
  • Biometrischem Passfoto
  • Prüfkosten an den TÜV

Fördermittel

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:

  • evtl. mögliche Fördermittel
  • Ausbildungsumfang
  • Ausbildungsdauer
  • Unterrichtszeiten

Häufig gestellte Fragen

Sofern Sie arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind kann die Agentur in Form eines Bildungsgutscheines die Ausbildungskosten übernehmen. Nehmen Sie hierzu die Verbindung mit der Agentur für Arbeit auf.

Sollte es sich um eine Weiterqualifizierung handeln, kann ihr Arbeitgeber über das WeGebAU – Programm der Agentur für Arbeit Fördergelder beantragen.


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