ADR / GGVS Basis
Thema
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen transportieren, müssen gemäß Kapitel 8.2 ADR besonders geschult werden.
Teilnehmer
Mitarbeiter, besonders LKW-Fahrer die Gefahrgüter im Stückgut verfahren
Voraussetzung
Deutschkenntnisse
Inhalte
Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie umfassen folgende Themen:
- Allgemeine Vorschriften (nur im Basiskurs)
- Allgemeine Gefahreigenschaften (nur im Basiskurs)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen
- Ausrüstung
- Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung entsprechend ADR 2017 mit Übungen zur
Abfahrtkontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und
Lehrgangsziel
- Im ADR-Basiskurs werden Kenntnisse und Befähigungen vermittelt, die hinsichtlich
der Durchführung der Beförderung als Fahrzeugführer von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern im Straßenverkehr vorgeschrieben sind - ADR Schulungsbescheinigung Stückgut
Lehrgangsdauer
20 Unterrichtseinheiten á 45 min. = 2,5 Tage
Lehrgangskosten
319,00 EUR
Termine
21.02.2025, 22.02.2025 & 01.03.2025
13.06.2025, 14.06.2025 & 21.06.2025
24.10.2025, 25.10.2025 & 08.11.2025
Fördermittel
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:
- evtl. mögliche Fördermittel
- Ausbildungsumfang
- Ausbildungsdauer
- Unterrichtszeiten
Termin
laufend, auf Anfrage
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