BKF Fortbildung
Thema
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Fahrer im Güterverkehr ab dem 10.09.2009 und alle Fahrer im Personenverkehr ab dem 10.09.2008 eine regelmäßige Weiterbildung 5 x 7 Stunden innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolvieren müssen, um weiter einsatzfähig zu bleiben. Nach Vorlage der Weiterbildungsnachweise wird die Weiterqualifizierung im Führerschein eingetragen.
Teilnehmer
Fahrer im Güterverkehr, bzw. Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist
Voraussetzung
eingetragene Schlüsselzahl 95 in der Fahrerlaubnis (kann auch abgelaufen sein)
Inhalte
Modul 1: Wirtschaftliche Fahrweise
Modul 2: Digitales Kontrollgerät und Sozialvorschriften (Inhalte gem. Art. 33 EU-VO 165/2014)
Modul 3: Nutzfahrzeuge in der StVO
Modul 4: Profis Sichern und Helfen
Modul 5: Recht, Stress und Gesundheitsbalance
Lehrgangsziel
- In den jeweiligen Themen Neues erfahren, Bekanntes überdenken, Zusammenhänge erkennen
- Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt
Lehrgangsdauer
1 Tag (7 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten)
Lehrgangskosten
115,00 EUR, incl. Unterrichtsmaterial und Verpflegung
Fördermittel
Sofern Sie arbeitssuchend sind oder einen Berufswechsel anstreben, kann die Ausbildung evtl. durch z. B. der Agentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträgern gefördert werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich oder telefonisch über:
- evtl. mögliche Fördermittel
- Ausbildungsumfang
- Ausbildungsdauer
- Unterrichtszeiten
Termine
Einzeltermine laufend, auf Anfrage (wir informieren Sie gerne per Newsletter)
BKF-Wochen:
02.12.2024 – 06.12.2024
06.01.2025 – 10.01.2025
07.04.2025 – 11.04.2025
01.09.2025 – 05.09.2025
03.11.2025 – 07.11.2025
Häufig gestellte Fragen
Eine schwierige Frage, daher stellen wir Ihnen im Downloadbereich die Anwendungshinweise des BAG zur Verfügung.
Sollten weitergehende Klärungen benötigt werden, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Wenn Sie auf den Laufenden bleiben wollen, können Sie uns am Besten Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen. Wir informieren Sie dann regelmäßig über freie Termine.
Grundsätzlich ja, allerdings müssen wir dann im Vorfeld den Schulungsraum genehmigen lassen.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich.
Diesen Link teilen
Aufgrund der Vorgaben der DSGVO haben wir uns entschlossen, unsere Seite nicht direkt mit den sozialen Netzwerken zu verknüpfen.
Kopieren Sie einfach den Link aus dem Textblock und fügen diesen in Ihren Beitrag bei Facebook, Twitter, Instagram und Co. ein.