Klasse A2
Definition
Krafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A (nach einer Aufstiegsprügung) unbeschränkt fahren.
Mindestalter
ab 18 Jahre, für Direkteinstieg oder Aufstiegsprüfung
Ausbildungsbeginn
17,5 Jahre
Einschluss der Klassen
A1 und AM
Voraussetzung
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- gültigen Personalausweis
- Lehrgangsbescheinigung Erste Hilfe (nur bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis)
Theoretische Ausbildung
Gesetzliche Mindestforderung bei Direkteinstieg mit 18 Jahren:
- 12 Doppelstunden Grundunterricht bei Ersterwerb
- 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht
Hinweis: Sofern Sie die Fahrerlaubnisklasse A1 über 2 Jahre besitzen entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.
Den Grundstoff können Sie in jeder unserer Fahrschulen besuchen.
Der klassenspezifische Stoff wird in Lingen-Darme, Rheiner Str. 108
- montags um 20.30 Uhr
angeboten.
Praktische Ausbildung
Gesetzliche Mindestforderung bei Direkteinstieg:
- Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
- 5 x Überlandfahrten, 4 x Autobahnfahrt, 3 x Dämmerungs-/Dunkelfahrten
Gesetzliche Mindestforderung bei Aufstiegsprüfung, nur bei Erweiterung von A1 auf A2 unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1:
- Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
- 3 x Überlandfahrten, 2 x Autobahnfahrt, 1 x Dämmerungs-/Dunkelfahrten
Gesetzliche Mindestforderung bei Aufstiegsprüfung, mit Vorbesitz der Klasse A1 über 2 Jahre:
- Übungsfahrten (Anzahl liegt an den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten)
Theoretische Prüfung
Zeit: unbegrenzt
Anzahl Fragen Ersterwerb: 30 (20 Grundfragen + 10 klassenspezifische Fragen)
Max. Fehlerpunktzahl: 10 bei Ersterwerb
Praktische Prüfung
Zeit: 60 Minuten / 40 Minuten bei Aufstiegsprüfung
Inhalte die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
- Fahrtechnische Vorbereitung (Kontrollen am Fahrzeug)
- Fahren im Stadtverkehr (incl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
- Fahren in einer 30er Zone
- Befahren der Kraftfahrstraße
- Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
- Grundfahraufgaben (kl. Slalom, gr. Slalom, Ausweichen mit Abbremsen, Ausweichen ohne Abbremsen, Abbremsen mit
- höchstmöglicher Verzögerung, Stopp and Go, Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Kreisfahrt)
- Anfahren in einer Steigung (mit oder ohne Handbremse)
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten werden maßgeblich von der Anzahl der Fahrstunden beeinflusst.
Die Ausbildungskosten setzen sich aus
- dem Grundbetrag
- der Anzahl der Übungsfahrten
- den 5 x Überlandfahrten, den 4 x Autobahnfahrten, der 3 x Dämmerungs- / Dunkelfahrten
- der Kosten für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung
- dem Lehrmaterial
für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A (begrenzt) entstehen weitere externe Kosten für:
- Antrag auf Fahrerlaubnis (zu stellen beim zuständigen Straßenverkehrsamt)
- Sehtest (bieten wir im eigenen Hause an)
- Biometrischem Passfoto
- Lehrgangsbescheinigung Erste Hilfe (sofern noch keine Fahrerlaubnis vorhanden)
- Prüfkosten an den TÜV
Häufig gestellte Fragen
Stufenführerschein bedeutet, dass man für einen Zeitraum von jeweils 2 Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung sammelt, bevor man in die nächste Leistungsklasse aufsteigt. Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den nächsten Aufstieg ist dann nur noch eine zeitlich reduzierte praktische Prüfung vorgeschrieben. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesen Fällen 40 Minuten. Es besteht hierbei keine Ausbildungspflicht seitens der Fahrschulen, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.
Natürlich empfiehlt es sich, vor der praktischen Prüfung die Erfahrungen der Fahrschule zur Kontrolle der eigenen Fähigkeiten und zur Korrektur von eingeschlichenen Fehlern zu nutzen. Auch aus finanzieller Sicht ist die Investition in ein paar Übungseinheiten gegenüber einer eventuell nicht bestandenen Prüfung und verlorenen Gebühren zu bevorzugen.
- Stufe 1: A1 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A keine Beschränkung mehr, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden.
ja!
Fahrerlaubnisinhaber die vor dem 1.4.1980 ihren Autoführerschein erworben haben, bekamen damals die Klasse 1b im Einschluss. Selbst hiermit könnte man mit einer Aufstiegsprüfung auf die Fahrerlaubnisklasse A2 aufsteigen.
Grundsätzlich die vollständige Schutzkleidung. Für die Ausbildung stellen wir diese zur Verfügung, incl. Airbag-Weste. Aus hygienischen Gründen empfehlen wir allerdings das Du mit knöchelhohen Schuhen zur Fahrstunde kommen solltest. Des Weiteren ist es sinnvoll sich für kleines Geld eine Sturmhaube zu besorgen, denn die Helme wurden auch schon von anderen Fahrschülern getragen.
Grundsätzlich ja, wenn Sie den Prüfungsanforderungen entspricht. Allerdings bedenke, was ist wenn Du einmal (z. B. bei den Grundfahraufgaben) ausrutscht und dein Helm verkratzt, die Hose oder Jacke ein Loch hat? Für diese Art von Schäden können wir leider dann nicht aufkommen.
Grundsätzlich ja, aber Du brauchst eine Versicherungsbestätigung Deiner Haftpflichtversicherung, dass das Motorrad zu Fahrschulzwecken eingesetzt werden darf. Die Kostenersparnis beträgt dann ca. 5,00 EUR pro Fahrstunde.
Ja, alle Fahrschüler sind bei uns unfallversichert. (Fahrschülerunfallversicherung bei der Fahrlehrerversicherung)
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