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Thema

Innerhalb der Probezeit (2 Jahre) unterliegt der Fahranfänger der besonderen Aufsicht durch das Straßenverkehrsamt (StVA). Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis.
Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn innerhalb der Probezeit ein oder mehrere Verkehrsverstöße mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger(ASF) auftreten.

Seminarziel

Dieser Aufbau des Seminars hat das Ziel den „auffällig“ gewordenen Verkehrsteilnehmern eine risikobewusstere Einstellung und eine sichere, rücksichtsvollere Fahrweise zu übermitteln, insbesondere durch den Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen bei der Fahrprobe, Verbesserung der Verkehrs- und Selbstbeobachtung sowie die Analyse gefährlicher Situationen zu Entwicklung von Vermeidungsstrategien.

Dauer

Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe von ca. 30 Minuten. Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Abschluss

Teilnahmezertifikat zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt

Teilnehmer

Zielgruppe der Nachschulungskurse sind die Inhaber des Führerscheins auf Probe, die innerhalb der zweijährigen Probezeit gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben und auf behördliche Anordnung an einem sogenannten „Aufbauseminar für Fahranfänger“ teilnehmen müssen

Kosten

Der Kursus kostet 395 EUR, incl. notwendigem Lehrmaterial


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